Luftschadstoffe
Rechtliche Grundlagen
Die Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 96/62/EG von 1996) und deren Tochterrichtlinien bilden die Grundlage der europäischen Luftreinhaltestrategie.
In Deutschland wurde zur Umsetzung die 22. und 33. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (22. und 33. BImSchV) erlassen.
Für Stickstoffdioxid (NO2) gelten ab 2010 nachfolgende Immissionsgrenzwerte für das Schutzgut menschliche Gesundheit:
- Im Jahresmittel: 40 µg/m³
- 1-h-Wert: 200 µg/m³ (18 Überschreitungen im Jahr)
Bis zum Jahr 2010 ist der Grenzwert über eine Toleranzmarge, die von Jahr zu Jahr abgesenkt wird, geregelt. Inklusive Toleranzmarge liegt der Grenzwert für Stickstoffdioxid für 2009 im Jahresmittel bei 42 µg/m³.
Der ab dem Jahr 2010 für Stickstoffdioxid gültige Grenzwert wird heute an verkehrsreichen Straßen zum Teil so stark überschritten, dass dort eine zeitgerechte Einhaltung der Grenzwerte nur äußerst schwer zu erreichen sein wird.